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H-Arzt Verfahren der Berufsgenossenschaft (Heilbehandlung

Leistungen der Orthopädischen Gemeinschaftspraxis

H-Arzt Verfahren der Berufsgenossenschaft (Heilbehandlung)

Auf Grund besonderer fachlicher Qualifikation, personeller und räumlicher Voraussetzungen und Vorschriften nimmt unsere Praxis am H -Arzt-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV-Berufsgenossenschaften) teil.

Die Unfallversicherungsträger sind nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine frühzeitige Heilbehandlung gewährleistet wird.

H-Ärzte sind solche Ärzte, die von den Landesverbänden der DGUV beteiligt sind.

Folgende Unfälle und Verletzungen werden und dürfen bei uns behandelt werden:

  • Arbeitsunfälle
  • Schulunfälle
  • Wegeunfälle
  • Schulwegeunfälle

Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass diese Ärzte - ohne die speziellen Anforderungen des Durchgangsarztverfahrens zu erfüllen - ebenfalls über besondere unfallmedizinische Kenntnisse verfügen. Zusätzlich müssen die H-Ärzte regelmäßig an unfallmedizinischen Weiterbildungen und am Gutachtenwesen teilnehmen.

Daneben müssen sie im personellen, apparativen und einrichtungsmäßigen Bereich bestimmte Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.

Das H-Arzt-Verfahren unterscheidet sich vom Durchgangsarztverfahren im wesentlichen durch die nicht bestehenden Zuweisungsmechanismen der Unternehmen und Hausärzte zum H-Arzt führt grundsätzlich eine allgemeine Heilbehandlung durch.

Eine besondere Heilbehandlung kann vom H-Arzt nur bei bestimmten Verletzungen durchgeführt werden.

Die Landesverbände haben bundesweit über 3.300 Ärzte in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 425.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in diesem Verfahren versorgt.